POSTSKRIPTUM

 

Eine Pressemeldung (IT-Fachredaktion Heise-Online, 23.12.2015) aus dem Nachbar­land BRD bestätigt unsere Haltung gegenüber den Smart-Zählern. Dort sieht man sich gefordert, durch Erfahrungen mit dem Betrieb von intelligenten Messgeräten, beachtliche Verordnungsanpassungen vorzunehmen. Der Deutsche Bundesrat nimmt besonders den unzureichenden Datenschutz der "Datenkrake" Smart-Meter ins Visier und fordert verschiedene einschneidende gesetzliche Veränderungen.

 

 

ZITAT (auszugsweise, Hervorhebung von uns))

"Smart Meter: Bundesrat fordert Wahlfreiheit bei intelligenten Stromzählern"

 

Haushalte mit einem Jahresstromverbrauch unter 6000 kWh sollen verhindern dürfen, dass ihr "intelligentes Messsystem" Daten aus der Ferne übertragen kann oder sie überhaupt "zwangsdigitalisiert" werden. Dafür macht sich der Bundesrat stark.

 

Der Bundesrat will den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur "Digitalisierung der Energiewende" beschneiden. Anschlussnutzer mit einem Jahresstromverbrauch von weniger als 6000 Kilowattstunden (kWh) sollen nur auf "freiwilliger Basis" mit intelligenten Messsystemen ausgerüstet werden dürfen, verlangt er in einer am Freitag angenommenen Stellungnahme.

 

Die Geräte sammelten massenhaft sensible Daten zum Stromverbrauch und persönlichem Verhalten, wobei Lecks niemals ausgeschlossen werden könnten, heißt es zur Begrün­dung..

 

Außerdem seien die bisher vorgesehenen Datenschutzvorgaben unzureichend, meint der Bundesrat. So werde der für den Verbraucherschutz besonders wichtige Grundsatz der Datensparsamkeit "nicht konsequent umgesetzt".

ZITATENDE

 

 

Die "Zwangsinstallation" eines intelligenten Messgerätes muss auch mit folgender Meldung aus dem gleichen Fachverlag  in einem kritischen Licht gesehen werden. Bei "normalen" Haushalten wird der beworbene effiziente Effekt nicht mehr erwartet, wohl aber das große Geschäft mit den Verbrauchsdaten aus den detektierten Digitalpaketen des Smart-Meters! (Smart Meter: Kritik an Regierungsinitiative für intelligente Stromzähler wird lauter - Keine Effizienzsteigerung bei Haushalten bis 6.000 KWh - IT-Fachredaktion Heise 29.3.2016 )

 

 

ZITAT (auszugsweise, Hervorhebung von uns))

Auch die Strombranche ist teils unzufrieden mit dem Regierungsentwurf zur "Digitalisierung der Energiewende". Es geht vor allem um die Kosten für den Smart-Meter-Einbau und das erwartete Geschäft mit den Verbrauchsdaten.


Nach der Opposition im Bundestag und dem Bundesrat melden sich nun auch vermehrt Vertreter der Energiebranche, die entscheidende Punkte des Gesetzentwurfs der Bundesregierung ablehnen, dank dem "intelligente Stromzähler" in die Haushalte einziehen sollen. Vor einer "Zwangsbeglückung" der Verbraucher hat etwa der designierte RWE-Vorstandsvorsitzende Rolf Martin Schmitz in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung gewarnt.

Keine Verbesserung für Haushalte

Bei Haushalten, die um die 6000 Kilowattstunden im Jahr verbrauchen und sich einen Smart Meter zulegen müssten, seien keine Effizienzsteigerungen zu erwarten, mit denen sich die Mehrkosten aufwiegen ließen, meint Schmitz. Der Stromversorger sehe auch "keinen größeren volkswirtschaftlichen Nutzen in der Maßnahme".
ZITATENDE

 

 

Wie wir eingangs schrieben, begrüßen wir technische Innovationen. Wir benützen selbst viele "intelligente" Geräte. Aber immer unter dem Gesichtspunkt der Wahrung unserer Sicherheit, Privatsphäre, uva. Das Smart-Meter mit zugehöriger Peripherie und dem Datenmanagement gehört nicht zu den Objekten, die wir unserem privaten Bereich integrieren wollen. Die Gründe haben wir in der Stellungnahme ausführlich dargelegt.

 

  • Es gibt sicher einige, die wünschen ein Smart-Meter

  • Photovoltaikbesitzer beispielsweise werden die Kommunikation mit dem Smart-Meter schätzen

  • Es wird viele geben, denen ist die Sicherheit egal oder haben sich darüber noch keine Gedanken gemacht.

  • Andere vertrauen blind der Kompetenz und dem Versprechen von E-Control und des Netzbetreibers, dass Datensicherheit und Schutz der Privatsphäre kein Problem sind.

  • Manchen ist nicht bewusst, welche tiefen Einblicke in die Intimsphäre des Kunden die softwaregestützte Auswertungen der abgefragten Verbrauchsdaten erlauben.

  • Wieder anderen ist alles egal oder haben sich mit diesem Thema nie auseinandergesetzt und werden es auch in Zukunft nicht tun.

 

Netzbetreiber lassen sich von E-Control "führen"

 

 

Wir haben berechtigte Gründe, die Montage und Inbetriebnahme eines "intelligenten Messgerätes", im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben von ElWOG und IME‑VO, abzulehnen. Dem Gesetz entsprechend muss unsere Ablehnung nicht fundiert werden.

 

 

Wir hegen den Verdacht, dass in Österreich viele von ihren Netzbetreibern, unter der "Regie" von E‑Control als Regulierungsbehörde, mit den dubiosen Gesetzesinter­pretationen konfrontiert wurden und werden. So, wie Netz-Burgenland schrieb, rechtfertigen sie ihre Haltung mit dem Hinweis: es wurde "... unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Regulierungsbehörde E‑Control die Vorgehensweise auf Basis der rechtlichen Rahmenbedingungen festgelegt". 

 

 

Es sieht so aus, als ob der Netzbetreiber nicht die Einhaltung der Gesetze mit seiner höheren Instanz besprach, sondern die "Vorgehensweise" (sprich: "Umdeutung") in der Anwendung der bundesgesetzlichen Verordnung, einem kollektiven Interpretationsschema folgend, seine Kunden zu täuschen und ihnen den gesetzlichen Anspruch streitig zu machen.

 

 

Unsere Vermutung hat folgenden Hintergrund:

 

Auf den allerersten Brief mit unserer Ablehnung eines "intelligenten Messgerätes" antwortete Netz-Burgenland mit der Bestätigung und fügte folgendes hinzu:

 

ZITAT (auszugsweise)

 

"Die neue gesetzliche Bestimmung, das sog "Opt‑Out‑Recht", hat allerdings zahlreiche Fragen aufgeworfen.

Bis zur Klärung der gesetzlichen und technischen Rahmenbedingungen werden wir (…) mit Ihnen wieder Kontakt aufnehmen."

 

ZITATENDE

 

Der zweite Brief von Netz-Burgenland beinhaltete bereits die dubiose Interpretation des ElWOG mit dem Hinweis, alles wurde unter "…Berücksichtigung der Empfehlungen der Regulierungsbehörde E‑Control die Vorgehensweise auf Basis der rechtlichen Rahmenbedingungen festgelegt"

 

Offensichtlich war der Korrespondenzintervall zwischen Brief 1 (31.5.2015) und Brief 2 (11.6.2015) ausgefüllt mit abstimmender Konsultation der Regulierungsbehörde E‑Control des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit, auf die Netz-Burgenland im zweiten Brief Bezug nahm und schrieb:

 

ZITATANFANG (auszugsweise)

 

"Zwischenzeitig haben wir in Abstimmung mit der Arbeiterkammer Burgenland sowie unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Regulierungsbehörde E-Control die Vorgehensweise auf Basis der rechtlichen Rahmenbedingungen festgelegt."

 

ZITATENDE

 

Sollte die zusätzliche (unberechtigte?) Erwähnung der Arbeiterkammer der fragwürdigen Gesetzesinterpretation mehr "autoritativen Touch" verleihen und uns beeindrucken? Erst bei späteren Recherchen erinnerten wir uns an zuvor gemachte Erfahrungen und konnten ein "Puzzle" zusammenfügen::

Mit Beginn des ersten Schriftverkehrs baten wir zeitgleich die Arbeiterkammer (Burgenland) uns als Konsumenten in der Causa "Ablehnung eines intelligenten Messgerätes" zu unterstützen. Dies wurde abgelehnt. Wir waren enttäuscht, kannten aber zu diesem Zeitpunkt noch nicht die wahrscheinlichen, ursächlichen Zusammenhänge.

Einige Zeit später war in der ORF-Konkret Sendung (26.2.2016) zum Thema "Smart-Meter" auch ein Vertreter der Arbeiterkammer Wien als Interviewpartner zugegen, Mag Dominik Pezenka. Obwohl die Moderatorin mit sehr präzisen Fragen den Kern der Ablehnungsproblematik bei intelligenten Messgeräten offenlegen wollte, gab der AK-Vertreter auffallend "neutrale" Antworten und eine völlig falsche, aber der Intention von Netzbetreiber und E-Control dienenden Beschreibung des modifizierten Smart-Meters, das bei Kunden, die ihr Ablehnungsrecht beanspruchen, montiert wird. Es war unglaublich, aber er sagte wörtlich, beim intelligenten Messgerät...
 



ORIGINALZITAT (von Videoaufzeichnung)
"...handle es sich defacto um einen Ferraris-Zähler, also einen Altzähler – (räusper) - der eigentlich relativ dumm ist ..."

(Link zum Videoausschnitt - Wiedergabe oder Download)

 


Das Naheverhältnis der Arbeiterkammer wurde auch durch ein weiteres Ereignis offen zur Schau gestellt, als 2017 langjährige Mitarbeiter der Energie Burgenland von ihr mit einer besonderen Ehrung ausgezeichnet wurden ( AK-Info, 3.Juni 2017, PDF) Zeigt dies nicht eine gewisse Befangenheit in der Causa "Ablehnung intelligenter Messgeräte", betroffenen Kunden objektive Hilfe zu bieten?

 

Wir hoffen, dass wir mit unserer Dokumentation recht präzise erläuterten, was das für ein Unsinn war, den dieser Vetreter der Arbeiterkammer zu dem brisanten Thema von sich gab und sich dem kollektiven Täuschungsmanöver anschloß (siehe besonders Kapitel 3)

Wir fanden heraus, Mag.Dominik Pezenka (SPÖ) war in diesem Zeitraum "Referent für Energiepolitik in der Abteilung Wirtschaftspolitik der AK Wien" und im "Beirat der E-Control als Regulierungsbehörde des BM für Wirtschaft und Arbeit" (Inzwischen wurden die Posten neu besetzt). Jetzt war uns die Reaktion der Arbeiterkammer auf unser Ansuchen um Unterstützung klar. Das war die gleiche Situation, die in der Steiermark der Verwaltungsgerichtshof ins Rollen brachte, weil die Unabhängigkeit der dortigen AK-Energieexpertin als Mitglied der E Control Regulierungskommission in Frage gestellt wurde.(Die Presse, 17.3.2016).

Ein weiterer bemerkenswerter Aspekt wirtschaftspolitischer Beziehungen fiel uns ebenfalls erst später auf. Die Frau des ehemaligen Bundeskanzlers Kern (SPÖ), Mag. Dr. Eveline Steinberger-Kern, mit ihren Unternehmen "The Blue Minds Company (TBMC)" in Wien und " Foresight" in Tel Aviv, arbeitete laut Angaben auf ihrer
Homepage zu diesem betreffenden Zeitpunkt im Bereich "Energiemanagement-Software im Smart-Home Bereich" und "OneTwoEnergy". Sie präsentierte sich als "Österreichs führender Marktplatz für Energieeffizienznachweisen" und bei "Energie Burgenland AG hält Eveline Steinberger-Kern Aufsichts- und Verwaltungsratsmandate". Dieses Mandat beendete sie Jänner 2018 (Der Standard, 21.1.2018, Kurier, 22.1.2018)

 

In Bezug auf unseren Anspruch konnten wir weder eine "rechtliche Grauzone" entdecken noch erschließt sich uns die wirre Aussage des Netzbetreibers, das Bundesgesetz "habe zahlreiche Fragen aufgeworfen". Auch die "Klärung der Rahmenbedingungen" lässt keinen Interpretationsspielraum zu. Das Prozedere ist eindeutig
 

Allgemeinen Verteilernetzbedingungen Netz Burgenland Strom GmbH" (Seite 18, Absatz 3:

 

""Die Entscheidung, ob konventionelle Messeinrichtungen oder Smart Meter eingesetzt werden, obliegt dem Netzbetreiber unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rahmenbedingungen (insb. § 83 Abs. 1 ElWOG)" (Unterstreichung von uns)"

 

 

Wie lautet die als Basis zitierte Rahmenbedingung? Hier nochmals der Text aus dem Bundesgesetz:

Elektrizitätswirtschafts- und Organisationsgesetz 2010, §83 Abs.1 idgF (ElWOG 2010):

 

"Im Rahmen der durch die Verordnung bestimmten Vorgaben für die Installation intelligenter Messgeräte hat der Netzbetreiber den Wunsch eines Endverbrauchers, kein intelligentes Messgerät zu erhalten, zu berücksichtigen."

 

 

 

Seit Inkrafttreten dieser bundesgesetzlichen Bestimmung wissen E-Control und die Netzbetreiber, dass sie die Verpflichtung haben, nicht nur dem Kundenbegehren nach Ablehnung einer Montage und Inbetriebnahme eines intelligenten Messgerätes nachzukommen, sondern auch dafür zu sorgen, genügend "unintelligente", analoge (z.B. Ferraris)Zähler bereitzuhalten, um für eventuellen Tausch wegen Service, Eichung, Reparatur, uä, vorbereitet zu sein. Da die Zahl ablehnender Endverbraucher ohnedies auf 5% begrenzt ist, haben die Netzbetreiber aus dem riesigen Bestand getauschter Geräte derer, die ein Smart-Meter erhielten, keine Engpässe. So tragen wir wenigstens teilweise zum Umweltschutz bei, weil unser analoger Zähler für weitere Funktionsperioden zur Verfügung steht und nicht auf dem "Müll" landet.

 

Wir machen nur von unserem Recht Gebrauch, die Montage und Inbetriebnahme eines "intelligenten Messgerätes" oder Smart Meters abzulehnen, und bleiben bei dem, unsere Privatsphäre schützenden, analogen Zähler. Der von Netz-Burgenland, in Absprache mit E‑Control, lancierten Gesetzinterpretation, Kunden dürfen die Montage eines "Smart-Meter" (oder intelligenten Messgerätes) nicht ablehnen (auch nicht innerhalb der 5%‑Gruppe) oder dem "rabulistischen Blödsinn" von antonymer "unintelligent"-Programmierung, können wir uns nicht unterordnen.

 

Indem wir uns auf den klar definierten, bundesgesetzlichen Anspruch stützen, lassen wir uns von den dubiosen Gesetzesauslegungen von E‑Control und Netz-Burgenland nicht verunsichern. Wir bleiben bei unserer, gesetzlich zugesicherten Position.

 

 

 

Copyright Smart-Meter-Nein 2016-2021