Eine Pressemeldung (IT-Fachredaktion
Heise-Online, 23.12.2015) aus dem Nachbarland
BRD bestätigt unsere Haltung gegenüber den Smart-Zählern. Dort sieht man sich gefordert, durch Erfahrungen
mit dem Betrieb von intelligenten Messgeräten, beachtliche
Verordnungsanpassungen vorzunehmen. Der Deutsche Bundesrat nimmt
besonders den unzureichenden Datenschutz der "Datenkrake" Smart-Meter
ins Visier und fordert verschiedene einschneidende gesetzliche
Veränderungen.
ZITAT (auszugsweise,
Hervorhebung von uns))
"Smart Meter: Bundesrat
fordert Wahlfreiheit bei intelligenten Stromzählern"
Haushalte mit einem
Jahresstromverbrauch unter 6000 kWh sollen verhindern dürfen, dass ihr
"intelligentes Messsystem" Daten aus der Ferne übertragen kann oder sie
überhaupt "zwangsdigitalisiert" werden. Dafür macht sich der Bundesrat
stark.
Der Bundesrat will den
Gesetzentwurf der Bundesregierung zur "Digitalisierung der Energiewende"
beschneiden. Anschlussnutzer mit einem Jahresstromverbrauch von weniger
als 6000 Kilowattstunden (kWh) sollen nur auf "freiwilliger
Basis" mit intelligenten Messsystemen
ausgerüstet werden dürfen, verlangt er in einer am Freitag angenommenen
Stellungnahme.
Die Geräte sammelten
massenhaft sensible Daten zum Stromverbrauch und persönlichem Verhalten,
wobei Lecks niemals ausgeschlossen werden könnten, heißt es zur
Begründung..
Außerdem seien die bisher
vorgesehenen Datenschutzvorgaben unzureichend, meint der
Bundesrat. So werde der für den Verbraucherschutz besonders wichtige
Grundsatz der Datensparsamkeit "nicht konsequent umgesetzt".
ZITATENDE
Die
"Zwangsinstallation" eines intelligenten Messgerätes muss auch mit
folgender Meldung aus dem gleichen Fachverlag in einem kritischen
Licht gesehen werden. Bei "normalen" Haushalten wird der beworbene
effiziente Effekt nicht mehr erwartet, wohl aber das große
Geschäft mit den Verbrauchsdaten aus den detektierten
Digitalpaketen des Smart-Meters! (Smart
Meter: Kritik an Regierungsinitiative für intelligente Stromzähler wird
lauter - Keine Effizienzsteigerung bei
Haushalten bis 6.000 KWh - IT-Fachredaktion Heise 29.3.2016 )
ZITAT (auszugsweise,
Hervorhebung von uns))
Auch die Strombranche ist
teils unzufrieden mit dem Regierungsentwurf zur "Digitalisierung der
Energiewende". Es geht vor allem um die Kosten für den
Smart-Meter-Einbau und das erwartete Geschäft mit den
Verbrauchsdaten.
Nach der Opposition im Bundestag und dem Bundesrat melden sich
nun auch vermehrt Vertreter der Energiebranche, die entscheidende Punkte
des Gesetzentwurfs der Bundesregierung ablehnen, dank dem "intelligente
Stromzähler" in die Haushalte einziehen sollen. Vor einer
"Zwangsbeglückung" der Verbraucher hat etwa der designierte
RWE-Vorstandsvorsitzende Rolf Martin Schmitz in der Frankfurter
Allgemeinen Zeitung gewarnt.
Keine Verbesserung für Haushalte
Bei Haushalten, die um die 6000 Kilowattstunden im Jahr
verbrauchen und sich einen Smart Meter zulegen müssten, seien keine
Effizienzsteigerungen zu erwarten, mit denen sich die
Mehrkosten aufwiegen ließen, meint Schmitz. Der Stromversorger sehe auch
"keinen größeren volkswirtschaftlichen Nutzen in der Maßnahme".
ZITATENDE
Wie wir eingangs schrieben,
begrüßen wir technische Innovationen. Wir benützen selbst viele
"intelligente" Geräte. Aber immer unter dem Gesichtspunkt der Wahrung
unserer Sicherheit, Privatsphäre, uva. Das Smart-Meter mit zugehöriger
Peripherie und dem Datenmanagement gehört nicht zu den Objekten, die wir
unserem privaten Bereich integrieren wollen. Die Gründe haben wir in der
Stellungnahme ausführlich dargelegt.
-
Es gibt sicher einige, die wünschen
ein Smart-Meter
-
Photovoltaikbesitzer beispielsweise werden die
Kommunikation mit dem Smart-Meter schätzen
-
Es wird viele geben, denen ist die Sicherheit egal
oder haben sich darüber noch keine Gedanken gemacht.
-
Andere vertrauen blind der Kompetenz und dem
Versprechen von E-Control und des Netzbetreibers, dass Datensicherheit
und Schutz der Privatsphäre kein Problem sind.
-
Manchen ist nicht bewusst, welche tiefen Einblicke in
die Intimsphäre des Kunden die softwaregestützte Auswertungen der
abgefragten Verbrauchsdaten erlauben.
-
Wieder anderen ist alles egal oder haben sich mit
diesem Thema nie auseinandergesetzt und werden es auch in Zukunft
nicht tun.
Wir haben berechtigte
Gründe, die Montage und Inbetriebnahme eines "intelligenten
Messgerätes", im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben von ElWOG und IME‑VO,
abzulehnen. Dem Gesetz entsprechend muss
unsere Ablehnung nicht fundiert werden.
Wir hegen den Verdacht,
dass in Österreich viele von ihren Netzbetreibern, unter der "Regie" von
E‑Control als Regulierungsbehörde, mit den dubiosen
Gesetzesinterpretationen konfrontiert wurden und werden. So, wie
Netz-Burgenland schrieb, rechtfertigen sie ihre Haltung mit dem Hinweis:
es wurde "... unter Berücksichtigung der Empfehlungen der
Regulierungsbehörde E‑Control die Vorgehensweise auf Basis der
rechtlichen Rahmenbedingungen festgelegt".
Es sieht so aus, als ob der
Netzbetreiber nicht die Einhaltung der Gesetze mit seiner höheren
Instanz besprach, sondern die "Vorgehensweise" (sprich: "Umdeutung") in
der Anwendung der bundesgesetzlichen Verordnung, einem kollektiven
Interpretationsschema folgend, seine Kunden zu täuschen und ihnen den
gesetzlichen Anspruch streitig zu machen.
Unsere Vermutung hat
folgenden Hintergrund:
Auf den allerersten Brief mit unserer Ablehnung eines "intelligenten
Messgerätes" antwortete Netz-Burgenland mit der Bestätigung und fügte folgendes hinzu:
ZITAT (auszugsweise)
"Die neue gesetzliche
Bestimmung, das sog "Opt‑Out‑Recht", hat allerdings zahlreiche Fragen
aufgeworfen.
Bis zur Klärung der
gesetzlichen und technischen Rahmenbedingungen werden wir (…) mit Ihnen
wieder Kontakt aufnehmen."
ZITATENDE
Der zweite Brief von
Netz-Burgenland beinhaltete bereits die dubiose Interpretation des ElWOG
mit dem Hinweis, alles wurde unter "…Berücksichtigung der
Empfehlungen der Regulierungsbehörde E‑Control die Vorgehensweise auf
Basis der rechtlichen Rahmenbedingungen festgelegt"
Offensichtlich war der
Korrespondenzintervall zwischen Brief 1 (31.5.2015) und Brief 2
(11.6.2015) ausgefüllt mit abstimmender Konsultation der
Regulierungsbehörde E‑Control des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Arbeit, auf die Netz-Burgenland im zweiten Brief Bezug nahm und schrieb:
ZITATANFANG (auszugsweise)
"Zwischenzeitig haben wir in Abstimmung mit der Arbeiterkammer
Burgenland sowie unter Berücksichtigung der Empfehlungen der
Regulierungsbehörde E-Control die Vorgehensweise auf Basis der
rechtlichen Rahmenbedingungen festgelegt."
ZITATENDE
Sollte die zusätzliche
(unberechtigte?) Erwähnung der Arbeiterkammer der fragwürdigen
Gesetzesinterpretation mehr "autoritativen Touch" verleihen und uns
beeindrucken? Erst bei späteren Recherchen erinnerten wir uns an zuvor
gemachte Erfahrungen und konnten ein "Puzzle" zusammenfügen::
Mit Beginn des ersten Schriftverkehrs baten wir zeitgleich die
Arbeiterkammer (Burgenland) uns als Konsumenten in der Causa "Ablehnung
eines intelligenten Messgerätes" zu unterstützen. Dies wurde abgelehnt.
Wir waren enttäuscht, kannten aber zu diesem Zeitpunkt noch nicht die
wahrscheinlichen, ursächlichen Zusammenhänge.
Einige Zeit später war in der ORF-Konkret
Sendung (26.2.2016) zum Thema "Smart-Meter"
auch ein Vertreter der Arbeiterkammer Wien als Interviewpartner zugegen,
Mag Dominik Pezenka. Obwohl die Moderatorin mit sehr präzisen Fragen den
Kern der Ablehnungsproblematik bei intelligenten Messgeräten offenlegen
wollte, gab der AK-Vertreter auffallend "neutrale" Antworten und eine
völlig falsche, aber der Intention von Netzbetreiber und E-Control
dienenden Beschreibung des
modifizierten Smart-Meters, das bei Kunden, die ihr Ablehnungsrecht
beanspruchen, montiert wird. Es war
unglaublich, aber er sagte wörtlich, beim intelligenten
Messgerät...
ORIGINALZITAT (von Videoaufzeichnung)
"...handle es sich defacto um einen Ferraris-Zähler, also einen
Altzähler – (räusper) - der eigentlich relativ dumm ist ..."
(Link zum Videoausschnitt - Wiedergabe oder Download)
Das
Naheverhältnis der Arbeiterkammer wurde auch durch ein weiteres Ereignis
offen zur Schau gestellt, als 2017 langjährige Mitarbeiter der Energie
Burgenland von ihr mit einer besonderen Ehrung ausgezeichnet wurden (
AK-Info,
3.Juni 2017, PDF) Zeigt dies nicht
eine gewisse Befangenheit in der Causa "Ablehnung intelligenter
Messgeräte", betroffenen Kunden objektive Hilfe zu bieten?
Wir hoffen, dass wir
mit unserer Dokumentation recht präzise erläuterten, was das für ein
Unsinn war, den dieser Vetreter der
Arbeiterkammer zu dem brisanten Thema von sich gab
und sich dem kollektiven Täuschungsmanöver anschloß (siehe
besonders Kapitel 3)
Wir fanden heraus, Mag.Dominik Pezenka
(SPÖ) war in diesem Zeitraum
"Referent für Energiepolitik in der Abteilung
Wirtschaftspolitik der AK Wien" und im
"Beirat der E-Control als
Regulierungsbehörde des BM für Wirtschaft und Arbeit" (Inzwischen wurden die Posten neu besetzt). Jetzt
war uns die Reaktion der Arbeiterkammer auf unser Ansuchen um
Unterstützung klar. Das war die gleiche
Situation, die in der Steiermark der Verwaltungsgerichtshof ins Rollen
brachte, weil die Unabhängigkeit der dortigen AK-Energieexpertin als
Mitglied der E Control Regulierungskommission in Frage gestellt wurde.(Die
Presse, 17.3.2016).
Ein weiterer bemerkenswerter Aspekt wirtschaftspolitischer Beziehungen
fiel uns ebenfalls erst später auf. Die Frau des
ehemaligen Bundeskanzlers Kern (SPÖ), Mag. Dr. Eveline
Steinberger-Kern, mit ihren Unternehmen "The Blue Minds Company (TBMC)"
in Wien und " Foresight" in Tel Aviv, arbeitete
laut Angaben auf ihrer
Homepage zu diesem
betreffenden Zeitpunkt im Bereich "Energiemanagement-Software
im Smart-Home Bereich" und "OneTwoEnergy". Sie präsentierte sich als "Österreichs führender Marktplatz für
Energieeffizienznachweisen" und bei "Energie Burgenland AG
hält Eveline Steinberger-Kern Aufsichts- und Verwaltungsratsmandate". Dieses Mandat beendete sie Jänner 2018 (Der
Standard, 21.1.2018,
Kurier, 22.1.2018)
In Bezug auf unseren
Anspruch konnten wir weder eine "rechtliche Grauzone" entdecken noch
erschließt sich uns die wirre Aussage des Netzbetreibers, das
Bundesgesetz "habe zahlreiche Fragen aufgeworfen". Auch die "Klärung der
Rahmenbedingungen" lässt keinen Interpretationsspielraum zu. Das
Prozedere ist eindeutig
Allgemeinen Verteilernetzbedingungen Netz Burgenland Strom GmbH"
(Seite 18, Absatz 3:
""Die
Entscheidung, ob konventionelle Messeinrichtungen oder Smart Meter
eingesetzt werden, obliegt dem Netzbetreiber unter Berücksichtigung
der gesetzlichen Rahmenbedingungen (insb. § 83 Abs. 1 ElWOG)"
(Unterstreichung von uns)"
Wie lautet die als Basis
zitierte Rahmenbedingung? Hier nochmals der Text aus dem Bundesgesetz:
Elektrizitätswirtschafts- und Organisationsgesetz 2010, §83 Abs.1 idgF
(ElWOG 2010):
"Im Rahmen der durch
die Verordnung bestimmten Vorgaben für die Installation intelligenter
Messgeräte hat der Netzbetreiber den Wunsch eines Endverbrauchers, kein
intelligentes Messgerät zu erhalten, zu berücksichtigen."
Seit Inkrafttreten dieser
bundesgesetzlichen Bestimmung wissen E-Control und die Netzbetreiber,
dass sie die Verpflichtung haben, nicht nur dem Kundenbegehren nach
Ablehnung einer Montage und Inbetriebnahme eines intelligenten
Messgerätes nachzukommen, sondern auch dafür zu sorgen, genügend
"unintelligente", analoge (z.B. Ferraris)Zähler bereitzuhalten, um für
eventuellen Tausch wegen Service, Eichung, Reparatur, uä, vorbereitet zu
sein. Da die Zahl ablehnender Endverbraucher ohnedies auf 5% begrenzt
ist, haben die Netzbetreiber aus dem riesigen Bestand getauschter Geräte
derer, die ein Smart-Meter erhielten, keine Engpässe. So tragen wir
wenigstens teilweise zum Umweltschutz bei, weil unser analoger Zähler
für weitere Funktionsperioden zur Verfügung steht und nicht auf dem
"Müll" landet.
Wir
machen nur von unserem Recht Gebrauch, die Montage und
Inbetriebnahme eines "intelligenten Messgerätes" oder Smart Meters
abzulehnen, und bleiben bei dem, unsere
Privatsphäre schützenden, analogen Zähler. Der von Netz-Burgenland, in
Absprache mit E‑Control, lancierten Gesetzinterpretation, Kunden dürfen
die Montage eines "Smart-Meter" (oder intelligenten Messgerätes) nicht
ablehnen (auch nicht innerhalb der 5%‑Gruppe) oder dem "rabulistischen
Blödsinn" von antonymer
"unintelligent"-Programmierung, können wir uns nicht unterordnen.
Indem wir uns auf den klar
definierten, bundesgesetzlichen Anspruch stützen,
lassen wir uns von den dubiosen Gesetzesauslegungen von E‑Control und
Netz-Burgenland nicht verunsichern. Wir bleiben bei unserer, gesetzlich
zugesicherten Position.
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