Smart-Meter Landis & Gyr E 450, Datenblatt, deutsch
Smart-Meter Landis & Gyr E 450, Datenblatt, englisch
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Smart-Meter Landis &
Gyr E 450, Datenblatt
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Smart-Meter Landis &
Gyr E 450, Datenblatt
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Gyr E 450, Datenblatt
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Gyr E 450, Datenblatt
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Smart-Meter Landis & Gyr E 450, Datenblatt
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ENERGIE-BURGENLAND Kundenmagazin 2/2015
Seite 8:
Die "Vorteile" des Smart-Meter"
(Erklärungen dazu unter "Etikettenschwindel &
Täuschung")
ENERGIE-BURGENLAND Kundenmagazin 1/2016
Seite 10:
Bewusste Irreführung? Keine
Plausibilitätsprüfung?
(Erklärungen dazu unter "Etikettenschwindel & Täuschung")
Datenschutzverletzungen beim
Einsatz von Smart-Metern
Quelle: McKenna et al. 2012
Zitiert bei
Prof.
Dr-Ing. Ulrich Greveler
(Details unter "Schwindel&Täuschung")
INTERESSENGRUPPE |
BEISPIELE |
Illegale Nutzung |
Einbrecher
können Einbruchsziele ausmachen.
Stalker können ihre Opfer
beobachten
|
Kommerzielle Nutzung |
Gezielte Werbung, basierend auf den
Smart Meter Daten eines Haushalts oder Individuums.
Versicherungen könnten z. B.
uberprüfen, ob ihre Kunden die elektronischen Geräte tatsächlich
ausschalten, wenn sie das Haus verlassen
|
Staatliche Exekutivorgane |
Aufdeckung von illegalen
Aktivitäten, wie z.B. Drogenanbau.
Uberprüfung von Alibis: z. B. war
der Tatverdächtige tatsächlich den ganzen Abend Zuhause?
|
Andere Parteien in
Rechtsstreitigkeiten |
Im Sorgerechtsstreit:
Wird das Kind alleine Zuhause
gelassen?
Bei Streitigkeiten mit dem
Vermieter:
Leben mehr Menschen im Wohnobjekt
als erlaubt?
|
Familienmitglieder oder Mitbewohner |
Haushaltsmitglieder spionieren
einander aus
z. B.: Eltern können überprüfen, ob
die Kinder schlafen oder lange wach bleiben und Videospiele
spielen.
Partner können sich gegenseitig
überwachen.
|
Zweifelhafte Anonymität bei Online-Umfrage
Parallele zur Behauptung von Netzbetreiber und E-Control
"es
gäbe keinen gläserenen Kunden"?
Erläuterung zur
Online-Umfrage
Fakten über
"gläsernen Kunden"
Grafische Darstellung der Schummel-Modifikation
(nach BMfW und E-Control)
Dem
modifizierten Smart-Meter bleibt die "bidirektionale
Kommunikationsanbindung"
Sie
ist gem. IMA-VO §3 (1) die "Mindestfunktionsanforderung für ein
"intelligentes Messgerät"
Der
modifizierte "Digitale Standardzähler" ist de facto und de jure ein
intelligentes Messgerät, das gem. ElWOG §83 (1) abgelehnt werden darf
(Details unter "Semantik & Rabulistik")
Grafische Darstellung der Konflikte zwischen
ElWOG §83 (1), IMA-VO §3 (1) und IME-VO Novelle 2017, §1 (6)
(nach BMfW und E-Control)
Die
"bidirektionale Kommunikationsanbindung" ist für die
vorgeschriebene Fernabfrage zwingend erforderlich
Sie
ist die"Mindestfunktionsanforderung für ein "intelligentes Messgerät"
Der
modifizierte "Digitale Standardzähler" bleibt de facto und de jure
ein
intelligentes Messgerät, das gem. ElWOG §83 (1) abgelehnt werden darf
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