BEILAGEN

 

 

 

Smart-Meter Landis & Gyr E 450, Datenblatt, deutsch

 

 


 

Smart-Meter Landis & Gyr E 450, Datenblatt, englisch

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ENERGIE-BURGENLAND Kundenmagazin 2/2015

Seite 8: Die "Vorteile" des Smart-Meter"

(Erklärungen dazu unter "Etikettenschwindel & Täuschung")

 

 

 

 

 


 

 

ENERGIE-BURGENLAND Kundenmagazin 1/2016

Seite 10: Bewusste Irreführung? Keine Plausibilitätsprüfung?

(Erklärungen dazu unter "Etikettenschwindel & Täuschung")

 

 

 

 


 

 

Datenschutzverletzungen beim Einsatz von Smart-Metern

Quelle: McKenna et al. 2012

Zitiert bei Prof. Dr-Ing. Ulrich Greveler

(Details unter "Schwindel&Täuschung")

 

 

INTERESSENGRUPPE

BEISPIELE

 

Illegale Nutzung

 

Einbrecher können Einbruchsziele ausmachen.

Stalker können ihre Opfer beobachten

 

 

Kommerzielle Nutzung

 

Gezielte Werbung, basierend auf den Smart Meter Daten eines Haushalts oder Individuums.

 

Versicherungen könnten z. B. uberprüfen, ob ihre Kunden die elektronischen Geräte tatsächlich ausschalten, wenn sie das Haus verlassen

 

 

Staatliche Exekutivorgane

 

Aufdeckung von illegalen Aktivitäten, wie z.B. Drogenanbau.

 

Uberprüfung von Alibis: z. B. war der Tatverdächtige tatsächlich den ganzen Abend Zuhause?

 

 

Andere Parteien in Rechtsstreitigkeiten

 

Im Sorgerechtsstreit:

Wird das Kind alleine Zuhause gelassen? 

 

Bei Streitigkeiten mit dem Vermieter:

Leben mehr Menschen im Wohnobjekt als erlaubt?

 

 

Familienmitglieder oder Mitbewohner

 

Haushaltsmitglieder spionieren einander aus

 

z. B.: Eltern können überprüfen, ob die Kinder schlafen oder lange wach bleiben und Videospiele spielen.

 

Partner können sich gegenseitig überwachen.

 

 

 

 


 

Zweifelhafte Anonymität bei Online-Umfrage

Parallele zur Behauptung von Netzbetreiber und E-Control

"es gäbe keinen gläserenen Kunden"?

Erläuterung zur Online-Umfrage

 Fakten über "gläsernen Kunden"

 

 

 


 

Grafische Darstellung der Schummel-Modifikation

(nach BMfW und E-Control)

Dem modifizierten Smart-Meter bleibt die "bidirektionale Kommunikationsanbindung"

Sie ist gem. IMA-VO §3 (1) die "Mindestfunktionsanforderung für ein "intelligentes Messgerät"

Der modifizierte "Digitale Standardzähler" ist de facto und de jure ein intelligentes Messgerät, das gem. ElWOG §83 (1) abgelehnt werden darf

(Details unter "Semantik & Rabulistik")

 

SChummel-Modifikation beim Smart-Meter laut Anleitung von E-Control

 

 


Grafische Darstellung der Konflikte zwischen

ElWOG §83 (1), IMA-VO §3 (1) und IME-VO Novelle 2017, §1 (6)

(nach BMfW und E-Control)

Die "bidirektionale Kommunikationsanbindung" ist für die

vorgeschriebene Fernabfrage zwingend erforderlich

Sie ist die"Mindestfunktionsanforderung für ein "intelligentes Messgerät"

Der modifizierte "Digitale Standardzähler" bleibt de facto und de jure

ein intelligentes Messgerät, das gem. ElWOG §83 (1) abgelehnt werden darf

 

Grafische Darstellung der Konflikte zwischen ElWOG §83 (1), IMA-VO §3 (1) und IME-VO Novelle 2017, §1 (6)

 

 


 

 

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